... im Auftrag der Nächstenliebe.

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Hilfe & Beratung

Arbeitslosenberatung

Arbeitslosenberatung

  • Wir beraten Sie kostenlos. Unabhängig von Alter, Konfession und Nationalität.
  • Wir unterliegen der Schweigepflicht.
  • Wir unterstützen Sie mit unserer Fachkenntnis und Erfahrung, damit Sie Ihren eigenen Weg und eigene Lösungsmöglichkeiten finden.
  • Wir helfen Ihnen, in schwierigen Zeiten den Überblick zu behalten.

Wir beraten:

  • bei Arbeitslosigkeit und drohender Arbeitslosigkeit
  • bei allen Fragen zur Berufstätigkeit und Arbeit

und informieren über

  • gesetzliche Ansprüche und Sozialleistungen
  • Fördermöglichkeiten zur Weiterbildung / Umschulung
  • Allgemeine soziale Hilfsangebote

Wir unterstützen:

  • beim Stellen von Anträgen
  • bei Bewerbungen
  • im Umgang mit Behörden
  • beim Durchsetzen von Ansprüchen

Ratgeber & Arbeitshilfen

Existenzsicherung

  • Wohnungssicherung
  • Energiesicherung
  • Kontopfändung / P-Konto
  • Recht auf ein Girokonto
  • Einkommenspfändung
  • Sachpfändung
  • Verbraucherinsolvenzverfahren

Diese Informationen gibt es auch auf Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch und Türkisch.

Wichtiges in Kürze:

  • Jeder hat einen Anspruch darauf, dass sein Konto in ein P-Konto umgewandelt wird.
  • Wird das P-Konto gepfändet, so erhält der Kontoinhaber automatischen Pfändungsschutz in Höhe eines Grundfreibetrages von derzeit 1028,89 EUR je Kalendermonat. Die Inanspruchnahme des Pfändungsfreibetrages auf dem P-Konto setzt ein entsprechendes Guthaben voraus.
    Der automatisch bestehende Grundfreibetrag kann sich je nach Lebenssituation des Kontoinhabers (Pfändungsschuldners) erhöhen. Dazu benötigt der Kontoinhaber eine Bescheinigung, welche Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Familienkassen, Rechtsanwälte, Schuldnerberatungsstellen ausstellen. Man kann auch bei der Vollstreckungsstelle des Amtsgerichtes einen Beschluss auf Erhöhung des Grundfreibetrages stellen.
  • Sollte der Bank eine Kontopfändung zugestellt werden, kann nun beim Vollstreckungsgericht die Aufhebung der Pfändung für 12 Monate beantragt werden, wenn man nachweisen kann, dass sich in diesem Zeitraum die Lebensumstände voraussichtlich nicht verändern werden.
  • Die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto darf nicht über der Gebühr eines Gehaltskonto liegen (siehe Urteil des Bundesgerichtshofes).

Musterbriefe

Seit dem 01.04.2010 gilt das neue Bundesdatenschutzgesetz. Es hat nun jeder Bundesbürger das Recht, einmal jährlich von allen Auskunfteien eine kostenfreie Auskunft über alle von ihm gespeicherten Daten zu erhalten. Wir haben diverse Musterbriefe für die wichtigsten Auskunfteien zum Download für Sie bereitgestellt.

Beispiele

  • Bildungsausgaben für Kinder
  • Ausüben des Umgangsrechts mit Kindern (Fahrtkosten)
  • Hilfebedürftige, mit einer privaten Krankenversicherung
  • Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für chronisch Kranke
  • Kosten einer Haushaltshilfe für Rollstuhlfahre

Kontakt

Arbeitslosenberatung

Arbeitslosenberatung in Weißenburg

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